Bislang mussten Aktionäre um über die Tagesordnungspunkte einer Hauptversammlung abstimmen zu können entweder persönlich anwesend sein oder sich durch eine Person vor Ort vertreten lassen. Mit der Änderung des Aktienrechts hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Aktionäre nun auch via Internet die Möglichkeit haben, entweder vor oder bis unmittelbar nach dem Ende der Generaldebatte ihr Votum abgeben zu können.
17 DAX- und MDAX-Unternehmen haben in den letzten zwei Jahren ihren Aktionären ein derartiges Internet Proxy Voting (IPV) angeboten. Eine ganze Reihe an weiteren Unternehmen plant dies für die nächsten Jahre.
Im Rahmen einer im deutschen Raum erstmaligen empirischen Studie der Stuttgarter Unternehmensberatung dr. sonje webconsult in Kooperation mit der Unternehmensberatung Citigate Dewe Rogerson, Düsseldorf geben die deutschen Vorreiter-Unternehmen erstmals Auskunft über ihre Erfahrungen mit dieser innovativen Technik.
Die Ergebnisse der Studie sprechen dafür, dass sich das Internet Proxy Voting (IPV) in den nächsten Jahren mehr und mehr durchsetzen wird. Jedoch wird die Vision einer rein virtuellen Hauptversammlung zumindest in näherer Zukunft nicht realisiert werden.
Das Abstract zu der Studie "Internet Proxy Voting 2003" zum Download (pdf, 118kB).
Die Pressemitteilung unseres Kooperationspartners Citigate Dewe Rogerson zur der Befragung institutioneller Anleger finden Sie auf der Website www.citigatedr.de.