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EGG-Online 2002

Ergebnisse

Unterschiedliche Ergebnisse

Von den 20 untersuchten Unternehmen stellen nur DaimlerChrysler, IBM Deutschland, Heidelberger Druckmaschinen, J.M. Voith und Bosch alle geforderten Informationen auf ihrer Website zur Verfügung. Die meisten anderen Unternehmen erreichen ca. zwei Drittel der möglichen Indexwerte (z.B. ZF Friedrichshafen, Südzucker, ABB Group aber auch SAP Deutschland). Zwei Firmen (Liebherr und Röchling) erreichen nur die Hälfte der Gesamtpunktzahl und bilden somit das Schlusslicht.
   
  

Gefahr: Imageverlust

Es ist nicht verständlich, warum drei Viertel der Unternehmen Dritten gegenüber konkrete Ansatzpunkte für Kritik bzw. für eine Abmahnung bieten. Da es sich bei den untersuchten Unternehmen ausschließlich um renommierte und umsatzstarke Firmen handelt, steht hier nicht die finanzielle Strafe, sondern eher der Imageschaden, der ggf. durch eine Abmahnung entstehen würde, im Vordergrund.
   
  

Vor allem bei „neuen“ Kriterien deutliche Schwächen

Die Mehrzahl der im EGG geforderten Angaben stellen in weiten Bereichen Selbstverständlichkeiten im geschäftlichen Alltag dar. Dazu gehören bspw. die Forderung, dass im Online-Angebot der Firmenname einschließlich der postalischen Adresse (Firmensitz) oder die E-Mail aufgeführt werden muss. Etwas anders sieht es dagegen mit Merkmalen wie „Nennung des Vertretungsberechtigten“, „Handelsregister“ und „Handelsregisternummer“ sowie „Umsatzsteueridentifikationsnummer“ aus, die zwar oftmals auf Briefbögen aufgeführt werden, die jedoch in den unternehmenseigenen Online-Angeboten jedoch bislang kaum jemals zu finden waren.
   
  

Gravierende Mängel bei den meisten Unternehmen

Betrachtet man diese „neuen“ Forderungen so fällt das Ergebnis deutlich schlechter aus: Während immerhin noch 80 % der Unternehmen einen Vertretungsberechtigten angeben, fehlt bei 70 % die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Bemerkenswert sind die Ergebnisse vor allem deshalb, weil die Verletzung der beschriebenen Informationspflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße bis zu € 50.000 geahndet werden kann. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass die Bedeutung des EGG noch zu wenig bekannt ist und so die Firmen – vermutlich oft unwissentlich – ihre Informationspflicht vernachlässigen. Bei den meisten Unternehmen sehen wir aktuellen Handlungsbedarf.

   
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Letzte Änderung: 08.08.2002
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  Das Abstract zum Download (pdf, 52kb).