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Transparenz im juristischen Korsett

Neue Studie: DAX-Unternehmen verpflichten sich zur umfassenden Transparenz gegenüber Aktionären

27.02.2003  

Stuttgart. Mit der Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Sommer diesen Jahres sollte sowohl die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland für internationale Anleger als auch das Vertrauen in die Anlageform Aktie gestärkt werden. Hierzu wurden die Unternehmen durch eine Änderung des Wertpapiergesetzes verpflichtet, im Rahmen einer sogenannten "Entsprechenserklärung" zum Corporate Governance Kodex Stellung zu beziehen. Wenige Wochen nach dem Auslaufen einer Übergangsregelung hat die Stuttgarter Unternehmensberatung dr. šonje webconsult untersucht, in welchem Umfang die DAX Unternehmen tatsächlich bereit sind, den Empfehlungen und Anregungen der Kommission zu folgen.

Die lange Vorgeschichte und die zum Teil sehr heftig geführte öffentliche Debatte über Sinn und Zweck einer freiwilligen Selbstverpflichtung, wie sie der Deutsche Corporate Governance Kodex darstellt, legen die Vermutung nahe, dass die Empfehlungen und Anregungen der Cromme-Kommission von den Unternehmen selektiv und mit zahlreichen Vorbehalten übernommen werden. Dem ist jedoch nicht so. Wie im Rahmen einer empirischen Untersuchung gezeigt werden konnte, bei der die im Internet veröffentlichten Entsprechenserklärungen inhaltsanalytisch untersucht wurden,  ist der Grad an Zustimmung zu den zahlreichen Empfehlungen und Anregungen des Kommissions-Entwurfs sehr hoch. Im Schnitt weichen die Unternehmen nur an 2 Stellen von den insgesamt 69 von der Kommission gemachten Empfehlungen und Anregungen ab. Auch wenn man berücksichtigt, dass eine ganze Reihe an Vorgaben gesetzliche Vorschriften darstellen, ist der Zustimmungsgrad immer noch sehr hoch. Die meisten Abweichungen findet man bei DaimlerChrysler, Bayer und MLP. Vier Unternehmen sind bereit, dem Kodex ohne eine einzige Einschränkung zu folgen (Altana, Infineon, Metro und Schering). Diese Feststellung gilt auch für Forderungen, die, wie bspw. die Veröffentlichung individualisierter Vorstandsgehälter, die Nennung aller Mandate der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder oder die Aufdeckung aller Beteiligungen eines Unternehmens, im Vorfeld der Verabschiedung des Kodex umstritten waren. Der Grad an Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Kodex wird darüber hinaus in den nächsten Jahren voraussichtlich noch steigen, denn zumindest ein Teil der Unternehmen kündigt an, dass man gegenwärtig an den Voraussetzungen für die Übernahme einzelner Kodex- Forderungen arbeitet.

Die Studie zeigt aber auch, dass die Erklärung zu den Grundsätzen der Corporate Governance - zumindest derzeit - vor allem der juristischen Absicherung der Unternehmen und weniger der Werbung um das Vertrauen der Aktionäre dient. Fehlende oder mehr als knappe Begründungen für unternehmensspezifische Abweichungen, schwer zu verstehende juristische Texte, wenig Hintergrundinformationen und fehlende Vergleichsmöglichkeiten machen es dem Aktionär oftmals nicht leicht, nachzuvollziehen, inwieweit die Abweichungen tatsächlich inhaltlich begründet sind oder nicht.

Auch wenn sich mit dem hohen Grad an Zustimmung zu den Kodex-Grundsätzen faktisch ein einheitlicher Standard für gute und verantwortungsbewusste Unternehmensführung etabliert hat, ist es unrealistisch, davon auszugehen, dass man allein durch die Veröffentlichung der Verpflichtungserklärung den Börsenkurs und damit auch den Wert eines Unternehmens positiv verändern kann. Aktionäre werden die Verpflichtung zum Corporate Governance im Zusammenhang mit der finanziellen Ertragskraft des Unternehmens, aber auch mit der konkret "gelebten" und sichtbaren Umsetzung der Grundsätze beurteilen. Vor allem der amtliche Charakter, der in der Form und der Sprache deutlich wird, in der die meisten Entsprechenserklärungen verfasst sind, steht der Intention der Kodex-Grundsätze entgegen. Ob sich die hohen Erwartungen, die damit einher gehen, tatsächlich erfüllen werden, wird daher auch davon abhängen, ob und inwieweit es die Unternehmen schaffen werden, die mit der Erklärung verbundenen Verpflichtungen - für den Anleger sichtbar und nachprüfbar - in der Realität umzusetzen. Dies wird jedoch erst dann der Fall sein, wenn man seitens der Unternehmen dazu bereit ist, sich - zumindest ein Stück weit - von den juristischen Fesseln zu lösen, die man sich bislang mit der Veröffentlichung der Entsprechenserklärung angelegt hat.



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