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25.06.2002 Mangelhafte Anbieterkennzeichnung auch beim Mittelstand Was die Großen nicht machen kümmert die Kleineren erst recht nicht!? Stuttgart. Eklatant war das Fazit des am 24. 6. 02 im Handelsblatt veröffentlichten Artikels, welcher der Frage nachging, ob und wie die Dax 30 Unternehmen die Richtlinien des EGG auf ihren Internet Seiten umsetzen. Nur vereinzelt scheint es den Unternehmen wichtig, dass sie ein Impressum vorweisen können, welches den Richtlinien vollständig entspricht. Doch nicht nur die großen Unternehmen unterhalten teilweise rechtswidrige Webseiten, auch kleinere mittelständische Unternehmen scheinen von der Verordnung- die bei Missachtung vernichtende Folgen haben kann- nicht unterrichtet zu sein. Dies stellt eine im Juni durchgeführte Untersuchung der Stuttgarter Unternehmensberatung dr. sonje webconsult fest.
Grund für die Untersuchung war die Annahme, dass mittelständische Unternehmen aufgrund ihrer flacheren Hierarchien schneller auf Neuerungen reagieren können. Exemplarisch hierfür wurden die 20 mitarbeiterstärksten Firmen der metallverarbeitenden Branche mit Firmensitz in Baden-Württemberg untersucht.
Entgegen der Annahme waren die Ergebnisse jedoch noch lückenhafter als bei den großen Unternehmen. Zwar findet man grundlegende Angaben zu Firmenname, Anschrift und E- mail- Adresse findet man auf 95 Prozent der untersuchten Seiten. Problematisch sieht es allerdings bei den im EGG zusätzlich geforderten Angaben aus: Bei 90 Prozent der Firmen ist die Anbieterkennzeichnung fehlerhaft und unvollständig. Von den 20 untersuchten Firmen verfügen lediglich die BLANCO GmbH und die Huber Verpackungen GmbH und Co. KG über eine rechtlich einwandfreie Anbieterkennzeichnung und nennen den Namen des Vertretungsberechtigten, das Handelsregister und die entsprechende Nummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Besonders kritisch ist das Online-Angebot der Protektorwerke Florenz Maisch GmbH + Co. KG zu beurteilen. Obwohl explizit auf das Gesetz hingewiesen wird, werden weder das Handelsregister noch die Handelsregisternummer angegeben. Ein weiteres Manko ist die Platzierung der Angaben. Gleichwohl beispielsweise Huber Verpackungen alle nötigen Informationen auf ihrer Site anbieten, braucht der Interessierte hier einen gewissen Grad an Internet- und Sucherfahrung: Die Informationen stehen nämlich nicht wie vermutet im Impressum, welches überhaupt nicht existiert, sondern erst unter der Rubrik „Adressen“ wird der Sitebesucher fündig. Eine rechtlich zwar korrekte, aus Nutzersicht aber eher ungewöhnliche Lösung. Die Missachtung des Gesetzes wird neben der Folge des Imageverlusts durch eine mögliche Stillegung der Site auch mit einer beträchtlichen Geldbuße sanktioniert. Nichtwissen könnte ein Grund dafür sein, dass die Umsetzung des Gesetzes auch nach einem halben Jahr nach dem Inkrafttreten noch so mangelhaft ist. Einen anderen Grund sieht Dr. Deziderio Sonje im Management der Unternehmen: „Entweder sind die Unternehmen schlecht beraten oder sie verfügen über keine funktionierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen.“ Somit bleibt die Frage offen, warum die Unternehmen diesen einfachen Wettbewerbsvorteil nicht schnellstmöglich für sich nutzen.
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